Zuerst: Fristen klären, nicht räumen
Beim Tod eines Mieters geht das Mietverhältnis nicht automatisch unter. Erben oder eintrittsberechtigte Haushaltsangehörige können es fortsetzen; andernfalls kann außerordentlich mit gesetzlicher Frist von drei Monaten gekündigt werden (§ 580 BGB). Sprechen Sie früh mit dem Vermieter über den Übergabetermin – oft sind einvernehmliche Lösungen möglich.
Bevor irgendetwas entsorgt wird, sollte die Erbenlage geklärt sein. Wer Nachlassgegenstände eigenmächtig verwertet, kann sich gegenüber Miterben schadensersatzpflichtig machen. Bei einer Erbengemeinschaft entscheidet die Gemeinschaft gemeinsam. Wird die Erbschaft ausgeschlagen, ist regelmäßig der Nachlasspfleger oder das Nachlassgericht zuständig – nicht die Angehörigen.
- Mietvertrag und Kündigungsfrist prüfen (§ 580 BGB)
- Erbenlage klären, bevor Gegenstände verwertet werden
- Bei Erbengemeinschaft gemeinsam entscheiden und dokumentieren
- Bei Ausschlagung: Nachlassgericht kontaktieren
Dokumente und Wertsachen sichern
Vor der eigentlichen Räumung wird gesichtet. Wichtig sind Testament, Versicherungspolicen, Rentenunterlagen, Kontoauszüge, Verträge, Grundbuchunterlagen, Steuerbescheide, Schlüssel, Schmuck und persönliche Dokumente. Erfahrungsgemäß liegen solche Papiere selten im Ordner, sondern in Schubladen, Büchern, Kleidertaschen und Keksdosen.
Nehmen Sie sich für diesen Schritt Zeit und arbeiten Sie zu zweit. Legen Sie eine Kiste für Dokumente und eine für Erinnerungsstücke an. Fotoalben, Briefe und Fotos sollten grundsätzlich zunächst aufbewahrt werden – sie lassen sich später in Ruhe sichten, aber nie zurückholen.
- Dokumentenkiste und Erinnerungskiste anlegen
- Auch Bücher, Taschen und Dosen durchsehen
- Fotos und Briefe grundsätzlich behalten
- Wertsachen sicher verwahren, Übergaben notieren
Verträge kündigen und Behörden informieren
Parallel laufen Formalitäten: Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet, Rundfunkbeitrag, Abos, Vereine, Versicherungen, Kranken- und Rentenversicherung sowie die Bank. Für die meisten Kündigungen reicht die Sterbeurkunde, teils wird zusätzlich ein Erbschein oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis verlangt.
Beantragen Sie ausreichend beglaubigte Kopien der Sterbeurkunde – erfahrungsgemäß werden sechs bis zehn Exemplare gebraucht. Ein Nachsendeauftrag verhindert, dass Post monatelang unbeantwortet in der leeren Wohnung landet.
- Sterbeurkunde mehrfach ausstellen lassen
- Versorger, Abos und Versicherungen kündigen
- Bank und Rentenversicherung informieren
- Nachsendeauftrag einrichten
Die Räumung: Ablauf und Wertanrechnung
Erst wenn Dokumente gesichert und Entscheidungen getroffen sind, folgt die eigentliche Wohnungsauflösung. Wir besichtigen kostenlos, geben ein Festpreisangebot und räumen zum vereinbarten Termin. Werthaltiges wird bewertet und angerechnet, gut Erhaltenes an soziale Einrichtungen weitergegeben, der Rest sortenrein entsorgt.
Auf Wunsch arbeiten wir diskret, ohne Firmenbeschriftung am Fahrzeug, und stimmen den Termin so ab, dass Angehörige nicht anwesend sein müssen. Übergeben wird besenrein, auf Wunsch mit Endreinigung und Malerarbeiten für die Rückgabe an den Vermieter.
- Kostenlose Besichtigung und Festpreis
- Wertanrechnung transparent im Angebot
- Diskrete Durchführung auf Wunsch
- Besenreine Übergabe, optional Renovierung und Endreinigung
- Fotodokumentation für Erben und Vermieter
Kosten und wer sie trägt
Die Kosten der Haushaltsauflösung trägt grundsätzlich der Nachlass. Sie können als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden. Bewahren Sie deshalb Angebot, Rechnung und Zahlungsnachweis auf, auch wenn zunächst keine Steuerpflicht absehbar ist.
Reicht der Nachlass nicht aus, gibt es Wege wie die Nachlassverwaltung, die die Haftung der Erben auf den Nachlass begrenzt. Lassen Sie sich in solchen Fällen rechtlich beraten, bevor Sie Aufträge in eigenem Namen erteilen.

