Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für alle Aufträge an GE-Wohnwert GmbH. Stand: Januar 2026.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Umzugs-, Renovierungs-, Entrümpelungs- und Einlagerungsleistungen zwischen GE-Wohnwert GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen. Für Umzüge von Verbrauchern gelten ergänzend die §§ 451 ff. HGB.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote erstellen wir kostenlos nach Besichtigung vor Ort oder per Video. Sie sind 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform (E-Mail, Brief oder unterschriebenes Formular) annimmt oder wir den Auftrag in Textform bestätigen. Anfragen über das Formular dieser Website sind unverbindlich und noch kein Vertragsschluss.

3. Leistungsumfang

Maßgeblich für den Umfang der Leistung ist ausschließlich die Beschreibung im Angebot. Nicht enthalten sind Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Zusatzleistungen, die erst am Einsatztag beauftragt werden, stimmen wir vorab ab und rechnen sie nach den vereinbarten Stunden- oder Pauschalsätzen ab.

  • Umzug: Verpacken, Tragen, Transport, Auf- und Abbau nach Angebot
  • Renovierung: Maler-, Boden- und kleinere Instandsetzungsarbeiten nach Leistungsverzeichnis
  • Entrümpelung: Räumung, Trennung, fachgerechte Verwertung und besenreine Übergabe
  • Einlagerung: Lagerfläche, Ein- und Auslagerung für die vereinbarte Laufzeit

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nach Besichtigung vereinbarte Festpreise bleiben verbindlich, sofern sich Umfang und Rahmenbedingungen nicht wesentlich ändern. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung fällig; bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen nach Baufortschritt vereinbart werden. Zahlung ist per Überweisung, bar oder EC-Karte möglich.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt den ungehinderten Zugang zu allen betroffenen Räumen sicher und sorgt, soweit vereinbart nicht durch uns übernommen, für Halteverbotszonen und Parkmöglichkeiten. Er weist vor Beginn auf besonders wertvolle oder empfindliche Gegenstände, Gefahrstoffe, bauliche Besonderheiten und bereits vorhandene Schäden hin.

  • Wertsachen, Bargeld, Schmuck, Urkunden und Datenträger selbst transportieren
  • Tiere, Pflanzen und verderbliche Ware selbst befördern
  • Elektro- und Wasseranschlüsse rechtzeitig freigeben

6. Termine, Verzug und Absage

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Können wir einen Termin aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (etwa höhere Gewalt, Unwetter, Straßensperrungen), nicht einhalten, informieren wir unverzüglich und bieten einen Ersatztermin an. Sagt der Auftraggeber später als 7 Tage vor dem Termin ab, berechnen wir 25 Prozent der Auftragssumme als Ausfallpauschale, bei Absage am Einsatztag 50 Prozent. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.

7. Haftung und Schadensmeldung

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen; bei Umzugsverträgen gilt die Haftungsbegrenzung des § 451e HGB auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, sofern keine höhere Deckung vereinbart wurde. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir unbeschränkt. Äußerlich erkennbare Schäden sind bei der Übergabe zu protokollieren, verdeckte Schäden innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen.

8. Einlagerung

Für eingelagertes Gut gelten die im Angebot vereinbarte Lagerdauer, Lagerfläche und Versicherungssumme. Die Lagerung verlängert sich um jeweils einen Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Wertsachen, Dokumente sowie leicht entzündliche oder verderbliche Güter sind von der Einlagerung ausgeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich angemeldet und schriftlich bestätigt wurden.

9. Entrümpelung und Verwertung

Mit Beginn der Räumung überträgt der Auftraggeber uns das Eigentum an dem zu entsorgenden Gut zur fachgerechten Verwertung. Er versichert, verfügungsberechtigt zu sein. Brauchbare Gegenstände führen wir bevorzugt der Wiederverwendung zu; ein etwaiger Wertausgleich wird im Angebot ausgewiesen. Die Entsorgung erfolgt getrennt nach Materialarten über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe.

10. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher können einen außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Wünscht der Auftraggeber ausdrücklich den Leistungsbeginn vor Ablauf der Frist, schuldet er bei Widerruf einen angemessenen Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen. Der Widerruf ist zu richten an: GE-Wohnwert GmbH, Hasengartenstraße, 65189 Wiesbaden, kontakt@ge-wohnwert.de.

11. Gewährleistung bei Renovierungsarbeiten

Für Renovierungs- und Handwerksleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Mängel sind unverzüglich nach Abnahme in Textform anzuzeigen; wir bessern innerhalb angemessener Frist nach. Erst wenn zwei Nachbesserungsversuche fehlschlagen, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten verarbeiten wir ausschließlich zur Vertragsanbahnung und -durchführung. Einzelheiten sind in unserer Datenschutzerklärung beschrieben.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Wiesbaden. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.